Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zah­lungsbedingun­gen (AGB) gelten aus­schließlich; ent­gegen­stehende oder da­von abwei­chende Bedingun­gen des Vertrags­partners erkennen wir nicht an. All­gemeine Ge­schäfts­be­dingungen unserer Vertrags­partner werden in keinem Fall Vertragsge­gens­tand.
1.2 Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zah­lungsbedingun­gen gelten bei laufender Ge­schäfts­bezie­hung für alle künftigen Ge­schäfte mit die­sem Vertragspartner.

2. Preise, Zuschläge und Lieferung

Alle Preise verstehen sich zu dem am Tag der Liefe­rung bzw. Leis­tung gültigen Listen­preis exklu­sive ge­setzlicher Umsatzsteuer und zuzüg­lich Ver­packung, Transport, Fracht­versicherung und Mon­tage. Kosten­voran­schläge werden ohne Gewähr er­stattet und kön­nen bis zu 20% überschrit­ten werden. Die Ver­rech­nung erfolgt in Euro.

3. Lieferbedingungen

3.1 Wir liefern grundsätzlich ab Werk oder Auslieferungsla­ger. Die Lie­fe­rung erfolgt nach unse­rer Wahl durch uns oder per Post, Bahn oder Spedi­teur, stets jedoch auf Kosten und Gefahr des Ver­tragspartners.
3.2 Von uns genannte Lieferter­mine oder Fristen werden grundsätzlich als unverbind­lich genannt. Ver­bind­liche Liefertermine oder Fris­ten sind ausdrücklich schrift­lich unter Hin­weis auf die Ver­bindlich­keit zu ver­ein­baren.
3.3 Liefer- und Leistungsverzöge­rungen auf­grund höherer Ge­walt und auf­grund von Ereig­nissen, die uns die Lie­ferung wesent­lich erschweren oder un­möglich ma­chen (etwa Streik, Aussperrung, behördli­che An­ordnung oder Ver­zug unserer Lieferanten) haben wir auch bei ver­bindlich ver­ein­barten Fristen und Termi­nen nicht zu vertreten. Sie be­rechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behin­derung zu­züglich einer angemes­senen An­lauf­zeit hinauszuschieben oder we­gen des noch nicht erfüll­ten Teils ganz oder teilweise vom Ver­trag zu­rückzutreten.
3.4 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartners nach angemessener Nachfrist­set­zung be­rechtigt, hin­sichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Ver­trag zu­rückzutreten. Verlän­gert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Ver­pflichtung frei, so kann der Vertragspart­ner hieraus keine Scha­dener­satzansprü­che herlei­ten.
3.5 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertre­ten ha­ben, oder uns in Verzug be­finden, hat der Vertragspartner An­spruch auf eine Verzugs­ent­schädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Wo­che des Verzu­ges, ins­gesamt je­doch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Ver­zug betrof­fenen Lie­fe­rungen und Leistun­gen. Dar­über hi­nausge­hende An­sprüche sind aus­ge­schlossen.
3.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistun­gen jederzeit berech­tigt.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

4.1. Die Zusicherung von Eigen­schaf­ten bedarf unserer schriftlichen Bestäti­gung.
4.2. Die Gewährleistungsrechte des Vertrags­partners setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 UGB ge­schuldeten Un­tersu­chungs- und Rügeoblie­gen­heiten ord­nungsgemäß nachgekommen ist und uns mittels binnen 7 Ta­gen ab Zustellung der Ware bei uns einlan­gen­der schriftli­cher Miteilung verständigt hat.
4.3. Soweit ein von uns zu vertre­tender Mangel vorliegt, sind wir nach unse­rer Wahl zur Mangel­beseitigung (Verbes­serung) oder zur Ersatzliefe­rung (Austausch) be­rechtigt. Aufwendungen, die da­durch entstehen, dass die mängel­behaftete Ware an einen an­deren Ort als den Erfüllungs­ort verbracht wurde, werden von uns nicht getra­gen.
4.4. Sind wir zur Mangelbeseiti­gung/Ersatzlieferung nicht be­reit oder nicht in der Lage, insbeson­dere verzögert sich diese über an­gemessene Fristen hinaus aus Grün­den, die wir zu vertreten ha­ben, oder schlägt in sonsti­ger Weise die Man­gelbeseiti­gung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl be­rechtigt, vom Vertrag zu­rückzu­treten oder eine entspre­chende Minde­rung des Kauf­prei­ses zu ver­langen.
4.5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weiterge­hende Ansprüche des Vertrags­partners – gleich aus welchen Rechtsgründen (etwa nach § 12 Produkt­haf­tungs­gesetz) – ausge­schlos­sen. Wir haf­ten deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefer­gegens­tand selbst ent­stan­den sind; insbeson­dere haften wir nicht für ent­gange­nen Gewinn oder sons­tige Vermö­gensschä­den des Ver­tragspartners.
4.6. Vorstehende Haftungsfrei­zeich­nung gilt nicht, soweit die Scha­densursa­che auf Vorsatz oder grober Fahr­läs­sigkeit beruht. Das Vorlie­gen von leichter bzw. grober Fahr­lässigkeit hat der Ge­schädigte zu be­wei­sen.
4.7. Sofern wir fahrlässig eine ver­trags­wesentli­che Pflicht verletzen, ist un­sere Ersatz­pflicht für Sach- oder Perso­nenschäden auf die De­ckungssumme unserer Pro­dukt­haft­pflichtversicherung be­schränkt.
4.8. Soweit unsere Haftung ausge­schlossen oder be­schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haf­tung unse­rer Angestellten, Ar­beit­neh­mer, Mitarbeiter, Ver­treter und Erfüllungsgehilfen.
4.9. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monate ab Übergabe der Ware bzw. Leistungserbringung.
4.10. Zwischen einem Unternehmer als Vertrag­partner und uns als Vor­mann gilt das be­sondere Rück­griffs­recht nach § 933b ABGB für abbe­dungen.

5. Zahlung

5.1. Lieferungen erfolgen grund­sätz­lich gegen bar, Nach­nahme oder Vor­auskassa. Bei zweiseitigen unter­neh­mens­bezogenen Ge­schäften ge­währen wir unbe­scha­det einer abweichenden Ver­einbarung ein Zah­lungs­ziel von 30 Ta­gen bzw. 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Ta­gen ab Rech­nungsdatum. Dienstleistungs-, Reparatur­rech­nungen und Rech­nungen über sons­tige Leistungen sowie Materialeinsatz sind sofort ohne Skontoabzug fällig.
5.2. Im Verzugsfall gelten im Sinne des § 352 UGB Zinsen in Höhe von 8% über dem Ba­siszinssatz als verein­bart.
5.3. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsver­zug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermö­gensver­schlech­terung ein, wird un­ser ge­samtes Gutha­ben sofort fäl­lig, auch wenn es sich um Forderun­gen aus ander­weitigen Liefe­run­gen handelt.
5.4. Der Vertragpartner ist nicht be­rechtigt, seine bei uns ein­gegan­ge­nen Verbindlich­kei­ten durch Auf­rechnung mit ei­genen For­de­rungen aufzuhe­ben (Aufrech­nungs­ver­bot).

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigen­tum an den Liefergegens­tän­den bis zur vollständigen Zahlung vor; gegen­über Un­ternehmer bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Ge­schäfts­beziehung mit dem Be­steller.
6.2. Bei vertragswidrigem Verhal­ten des Ver­tragspart­ners, ins­beson­dere bei Zahlungs­ver­zug, sind wir zur Rück­nahme nach Mahnung berechtigt und der Ver­tragspart­ner zur Her­ausgabe verpflichtet.
6.3. Die Geltendmachung des Eigen­tumsvorbe­haltes sowie die Pfän­dung der Lieferge­genstände durch uns gilt nicht als Rück­tritt vom Ver­trag, sofern dies von uns nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
6.4. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf in keinem Fall vor vollständiger Bezahlung weiter veräußert werden.
6.5. Der Vertragspartner darf die Liefer­gegens­tände weder ver­pfänden, noch zur Siche­rung übereignen. Bei Ver­pfändungen sowie Beschlag­nahme oder sonstigen Verfü­gun­gen durch Dritte hat der Ver­tragspartner uns unver­züglich davon zu benach­rich­tigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung un­serer Rechte erforderlich sind. Vollstre­ckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf un­ser Eigentum hinzu­weisen.

7. Datenschutz

Der Vertragspartner erteilt seine Zustim­mung, dass sämtliche kun­den- und liefe­rantenbezogenen Daten mit Hilfe der elekt­ronischen Da­tenverarbeitung von uns ge­spei­chert und verarbeitet werden.

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuw. Recht

8.1. Erfüllungsort für Zahlungen ist A-5620 Schwarzach im Pongau.
8.2. Für sämtliche allfälligen Strei­tigkei­ten im Zusammen­hang mit dem vorliegenden Ver­tragsver­hältnis wird das sach­lich für A-5620 Schwarzach im Pongau zustän­dige Ge­richt als Gerichtsstand vereinbart.
8.3. Es gilt ausschließlich österrei­chi­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Be­steller sei­nen Firmensitz im Ausland hat.