Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
1.2 Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten bei laufender Geschäftsbeziehung für alle künftigen Geschäfte mit diesem Vertragspartner.
2. Preise, Zuschläge und Lieferung
Alle Preise verstehen sich zu dem am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Listenpreis exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und Montage. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstattet und können bis zu 20% überschritten werden. Die Verrechnung erfolgt in Euro.
3. Lieferbedingungen
3.1 Wir liefern grundsätzlich ab Werk oder Auslieferungslager. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch uns oder per Post, Bahn oder Spediteur, stets jedoch auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
3.2 Von uns genannte Liefertermine oder Fristen werden grundsätzlich als unverbindlich genannt. Verbindliche Liefertermine oder Fristen sind ausdrücklich schriftlich unter Hinweis auf die Verbindlichkeit zu vereinbaren.
3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verzug unserer Lieferanten) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartners nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
3.5 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, oder uns in Verzug befinden, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
4.1. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2. Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und uns mittels binnen 7 Tagen ab Zustellung der Ware bei uns einlangender schriftlicher Miteilung verständigt hat.
4.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung (Verbesserung) oder zur Ersatzlieferung (Austausch) berechtigt. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die mängelbehaftete Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, werden von uns nicht getragen.
4.4. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
4.5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – gleich aus welchen Rechtsgründen (etwa nach § 12 Produkthaftungsgesetz) – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
4.6. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
4.7. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
4.8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4.9. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monate ab Übergabe der Ware bzw. Leistungserbringung.
4.10. Zwischen einem Unternehmer als Vertragpartner und uns als Vormann gilt das besondere Rückgriffsrecht nach § 933b ABGB für abbedungen.
5. Zahlung
5.1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen bar, Nachnahme oder Vorauskassa. Bei zweiseitigen unternehmensbezogenen Geschäften gewähren wir unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung ein Zahlungsziel von 30 Tagen bzw. 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Dienstleistungs-, Reparaturrechnungen und Rechnungen über sonstige Leistungen sowie Materialeinsatz sind sofort ohne Skontoabzug fällig.
5.2. Im Verzugsfall gelten im Sinne des § 352 UGB Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz als vereinbart.
5.3. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt.
5.4. Der Vertragpartner ist nicht berechtigt, seine bei uns eingegangenen Verbindlichkeiten durch Aufrechnung mit eigenen Forderungen aufzuheben (Aufrechnungsverbot).
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor; gegenüber Unternehmer bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller.
6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet.
6.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies von uns nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
6.4. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf in keinem Fall vor vollständiger Bezahlung weiter veräußert werden.
6.5. Der Vertragspartner darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Verpfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Vertragspartner uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
7. Datenschutz
Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuw. Recht
8.1. Erfüllungsort für Zahlungen ist A-5620 Schwarzach im Pongau.
8.2. Für sämtliche allfälligen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis wird das sachlich für A-5620 Schwarzach im Pongau zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.
8.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.